1413 bis 1740

Mit der Festsetzung einer Schützenordnung sowie der Wahl eines Oberschützenmeisters und eines Unterschützenmeisters wurde am 2. Juli 1811 die heute noch blühende "Kgl. Privilegierte Scharfschützen‑Gesellschaft Lichtenfels" aus der Taufe gehoben. An der Spitze der Männer, die den jungen Verein auf die Füße stellten, stand Landrichter Schell. Ihm zur Seite Pfarrer Schauer, Kaplan Wittmann und Landgerichtsarzt Krappmann. Die Stadt war vertreten durch Bürgermeister Greiner, die Landwehr durch die Hauptleute Silbermann und Zeder, Oberleutnant Krug und Leutnant Würstlein; Beamtentum und Bürgerschaft wurden weiter verkörpert durch den Forstgehilfen Loeser, den Zeichenmeister Heße und den Bürger Zech. Als Schriftführer verfaßte Stadtschreiber Wagner das im "Goldenen Buch" niedergelegte Gründungsprotokoll.

 

Dieser Schritt bedeutete aber keineswegs eine Neubildung, sondern der junge Verein setzte von allem Anfang an die hohe Tradition der sehr alten Lichtenfelser Schützenzunft fort. Über das Gründungsjahr dieser Schützengemeinschaft sind wir nicht unterrichtet. Die Aufzeichnungen, die von der Zunft zweifelsohne geführt wurden, gingen verloren. Nur vereinzelt lassen sich aus den Ratsprotokollbüchern, den Stadtrechnungen und sonstigen Quellen knappe Hinweise zur Geschichte des Schützenwesens entnehmen. Durch Vergleich mit den Nachbarstädten, wo ähnlich gelagerte Verhältnisse bestanden, ergeben sich aber ziemlich zuverlässige Schlüsse. Die Schützen entstanden, wie schon der Name sagt, einst aus den sogenannten Schutzgilden, die zur Erhaltung der allgemeinen Sicherheit, wie zur Unterstützung der Armen oder der durch Feuer usw. Heimgesuchten gebildet wurden. Der älteste Hinweis auf diese Gemeinschaften stammt von Bischof Otto II. von Münster aus dem Jahre 1258. Eine von diesem Kirchenfürsten verfaßte Urkunde regelt die Pflicht zur Teilnahme an den Schutz Gildenschaften (Kulturgeschichte des Deutschen Volkes von Dr. Otto Henne, Band 1, 1892, S. 339). Eine recht anschauliche Darstellung über die Ursprünge des Schützenwesens im Frankenland gibt Staatsoberarchivar Dr. Walther Heins in der Festschrift "600 Jahre Coburger Schützenwesen", 1954.  Er schreibt "Das Aufkommen der Städte und die zu ihrer Verteidigung notwendigen militärischen Maßnahmen, die sich naturgemäß auf die Bürgerschaft stützen mußten, erforderten eine allmähliche Neuordnung der Streitmacht in den städtischen Siedlungen. Waren bis dahin die landesherrlichen Heere aus der wehrpflichtigen Ritterschaft und deren Gefolgsleuten zusammengestellt, so traten im 13. und 14. Jahrhundert auch die an Zahl immer mehr zunehmenden Städte dabei in Erscheinung. Im Laufe der Entwicklung wurde der Rat der Städte und der von ihm ernannte Befehlshaber immer mehr zum ausschließlichen Repräsentanten der städtischen Heereskontingente, ohne dass sich dabei der Landesherr seines Einflusses ganz begab. Rekrutiert wurden diese städtischen Truppen in überwiegender Mehrzahl ‑ neben wenigen berufsmäßigen Söldnern aus den Reihen der Bürger, wobei die handwerklichen Zünfte eine besonders große Rolle, gewissermaßen als Träger der einzelnen "Waffengattungen", spielten. Daneben bildeten sich im Laufe der Zeit eigene Bruderschaften aus, die sich die Pflege der Wehrtüchtigkeit besonders angelegen sein ließen und so ihrerseits die Anfänge des Schützenwesens verkörpern."

schiessplatz1733
Ausschnitt aus der Flurkarte von Christoph Wilhelm Meuser, entstanden 1733: deutlich zu erkennen ist die Fläche des Angers, dahinter die lange Brücke. Auf dem Anger arbeitet ein Mann an einem Schelch.

Zur Entwicklung des Schützenwesens im Fürstentum Bamberg erbrachten vor allem die Forschungen von Hauptlehrer Karl Arneth, Bamberg, wertvolle, auch für Lichtenfels geltende Hinweise. Wir entnehmen seiner Darstellung zur Geschichte des fränkischen Schützenwesens (Fränkische Blätter Nr. 5/1956) die Erkenntnis, daß die Schützengesellschaften durchwegs viel älter sind, als bisher angenommen wurde. Ihre Gründung erfolgte nicht in einem bestimmten Jahr; sie entwickelten sich vielmehr aus jenen städtischen Wehrgemeinschaften, die von Anfang an auch die Schützen einschließen mußten, wenn sie ihrer Aufgabe, dem allgemeinen Wohl der Stadt zu dienen, gerecht werden wollten. Diese städtischen Wehrgemeinschaften sind, so vermutet mit Recht Karl Arneth, ohne Zweifel so alt wie die Städte selbst, so daß fast in allen Fällen ihre Entstehung sich im Dämmerlicht der frühen hochmittelalterlichen Geschichte verliert. Anfänglich waren die Schützen nur mit Armbrüsten bewaffnet. Dem Fortschritt der Waffentechnik folgend, traten bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts die Büchsenschützen an ihren Platz. Beide Gruppen ‑ Armbrust‑ und Büchsenschützen ‑ bildeten als Bestandteile derselben städtischen Wehrinstitution stets eine Einheit; so wie sie im Ernstfalle gemeinsam die Stadt verteidigten, feierten sie auch gemeinsam ihre Schützenfeste. Schützen und Gewaffnete waren immer eine festgefügte Gemeinschaft mit straffer Führung, ausgerichtet auf das eine Ziel, der Stadt und ihrer Einwohnerschaft in Notzeiten zu dienen und sie vor feindlicher Bedrängnis und unbarmherziger Vernichtung zu bewahren.

 

Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Schützengesellschaft Lichtenfels im Jahre 1910 befaßte sich Geheimer Kommerzienrat Georg Krauss erstmals eingehender mit der Geschichte der "Lichtenfelser Schießgesellen". Leider standen ihm wesentliche Quellen und die jüngsten Erkenntnisse der Forschung nicht zur Verfügung. Er mußte sich also hinsichtlich der älteren Geschichte auf knappe archivalisch kaum belegte Hinweise beschränken. So schreibt er u. a.: "Die Aufzeichnungen, die wir (über die Lichtenfelser Schießgesellen) vorfinden, sind leider, wie alle Aufzeichnungen aus verflossenen Jahrhunderten, nicht nur spärlich an der Zahl, sondern vor allen Dingen nicht eingehend genug, um uns an ihrer Hand ein Bild entwerfen zu können von dem eigentlichen Treiben unserer

Schießgesellen. Wir finden schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts in den einschlägigen Akten der "Schießgesellen" Erwähnung getan und glauben mit Recht annehmen zu dürfen, daß schon im Jahre 1413 eine Art Schützengesellschaft in Lichtenfels bestand."

 

Was hat sich nun tatsächlich aus der Vergangenheit unserer Schützenzunft an schriftlichen Zeugnissen erhalten? Es ist sehr wenig. Und dieses wenige beschränkt sich auf unzusammenhängende Splitter. Aber trotzdem ergeben die verschiedenen Einzelnachrichten, aneinandergereiht, doch einen anschaulichen Nachweis für das Walten und Wirken unserer Schützen.

 

Wenn Georg Krauss das Jahr 1413 erwähnt, meint er sehr wahrscheinlich die unter Bischof Albert erlassene neue Stadtordnung von Lichtenfels. Sie regelt zwar das Gerichtswesen und die Verfassung, nennt aber die Schießgesellen nicht ausdrücklich, obwohl im Rahmen der Stadtverteidigung sicherlich auch an sie gedacht wurde.

lichtenfels burg schuetzenbrief1609
 Lichtenfelser Burgberg - Alte Ansicht Einladung von Kronach an den Lichtenfelser Schützenmeister von 1609

Die älteste Nachricht über die Lichtenfelser Schützen befindet sich im Staatsarchiv Bamberg. Das Bamberger Ratsmemorialbuch für die Zeit von 1470‑1527 enthält für das Jahr 1500 u. a. wörtlich den Eintrag: Landtschießen anno 1500 zu Bamberg". Dann folgen die Einladungen an viele Adelige aus dem Bamberger Land sowie an 56 Städte. Darunter sind namentlich erwähnt Lichtenfels, Staffelstein, Seßlach, Scheßlitz, Weismain und Kunstat. An diesem Schießen nahmen teil Heintz Mulner von Lichtenfels, von Staffelstein Christoffel Hann, Eberhard Schutz und Adam Putner. Erwähnt ist ferner, daß "der Schutz von Staffelstein 11/2 Gulden" gewann. (freundl. Mitteilung von Hauptlehrer Arneth, Bamberg.)

 

Die nächste Nachricht entstammt der Lichtenfelser Stadtrechnung von 1513/14. Sie vermerkt unter dem Titel Ausgaben: "Geben 2 Gulden den Büchsenschützen, die uf das Schießen gen Bamberg gezogen, uf Befehl eines Rats".

 

Wir sehen aus dieser knappen Meldung sowie aus den gleichartigen nachfolgenden Belegen, wie Stadt und Amt doch an der Pflege des Schießsportes und des Schützenwesens als Schutzgarde allgemein interessiert waren, und ferner zu welch verschiedenartigen Aufgaben die Schießgesellen gegebenenfalls herangezogen wurden.

 

1519/20  

(Lichtenfelser Forst‑ und Castenrechnung): Gew‑ein Ausgeben: 1 Gulden zur Vererung     geben den Büchsenschützen,

die mit den Räten des Wegs gein Buch gezogen sind und im

Wald den Tag gewart haben. (Die Räte waren zweifelsohne aus Bamberg und begaben, sich nach Coburg. Das Schutz­geleite durch den einst gefürchteten Lichtenfelser Forst stellten die Büchsenschützen.)

1524/25

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Pfund 20 Pfg. den (Schieß‑) Gesellen zur Ver­ehrung für 5 Maß Weins zu 10Pfg., die am Sonntag nach Exaudi in der Nacht mit mir (Amtskastner) hinausgezogen sein als Warnung komen, wie derjenn so die Zehend ver­brennen im Holtz bei Horb sollten gesehen sein.

(In dieser Meldung kündet sich bereits der Bauernkrieg an. Horden ziehen umher und drohen die bischöflichen und adeligen Zehendstädel niederzubrennen.)

1526/27

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Pfund 10 Pfg. beim Hoffmann die Schützen ver­zert, so den Pfaffen Hans gefangen haben.

1530         

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Außgeben: 1/2 Gulden zur Vererung geben den Fußgesellen so gestreift haben als meines Herrn von Langheim (gemeint ist der Abt des Klosters) Pferd gesucht worden, das ihn aus den Wagen ausgespannt ist hinter dem Reithof zu Lankheim am Donnerstag nach Walburgis 1530.

1530/31

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Außgeben: 1 Gulden zur Verehrung den Gesellen aus Lichten­fels, die den Reuttern an Allerheiligen nachgeeilt, so ein Gefangenen durch den Forst von der Bruck (Lange Brücke) hingeführt.

(Anscheinend schnappten Coburger Reiter unter Verletzungen territorialen Rechtes in der Nähe der Langen Brücke einen von ihnen gesuchten Übeltäter.)

1535

(Staatsarchiv Bamberg B 26/2 Ämterbeschreibungen): Anno 1535, Sontags nach Martini ist uf schriftliches Ersuchen Ihro churfürstl. Durchl. in Sachsen, und des hiehero abgeord­

neten Centgrafen zu Coburg der damalige Ambtmann zu Lichtenfels Christoph von Red­witz, mit bereits 100 Mann zu Roß und Fuß in das Dorf Schney gangen und nach etlichen

allda sich ufgehaltenen Beschädigern im Schloß und Schenkhaus ohne Widersprechen ge­suchet.

1554/55

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. hab ich den jungen Bürgern an dem Schießen, so sie dem Sommer angericht, Steuer geben, von meins gned. Herrn wegen, ist ihme hievon itzo zween oder drei Gulden geben worden, actum Sontags nach Asumpti Mariae.

1554/55                                                                                                                                                                 

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg., habe ich den jungen Bürgern zu Lichtenfels zu Verehrung geben von meines gnäd. Herrn wegen zu Steuer an den Kleynod‑Schießen, so sie wieder angefangen.

1555

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Gulden hab ich den jungen Gesellen aus der Bürgerschaft zu Lichtenfels an ihren Schießen von meines gnäd. Herrn wegen gesteuert visitatie Marie.

1555/56

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Gulden hab ich den jungen Gesellen aus der Bürgerschaft zu Lichtenfels an ihren Schießen von meines gnäd. Herrn wegen gesteuert visitatie Mariae.

1557/58

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. habe ich den Schützen von meins gnäd. Herrn wegen zur Erhaltung Ihrer Ordnung zu Verehrung geben am Sontag nach Mathäi.

1558/59

(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Gulden 2 Pfund 12 Pfg. den Schützen zu Lich­tenfels von meines gnäd. Herrn wegen zu Steuer an Erhaltung des Gesellenschießen geben.

1560/61

(L.F. u. C.Rechn.): Hingeben Holtz aus Gnaden Aus schriftl. Geheiß Fürstl. Gnaden den von Lichtenfels zur Schießhütten geben 18 Reiser aus der (Waldabteilung) Pfeiffersreuth, 18 Reiser idem (vom gleichen Ort) zu der Dachung des Stuck neuer Mauer, so sie fert (voriges Jahr) gemacht. (Bei dem zweiten Posten dürfte es sich um die Überdachung der Schießmauer handeln.)

1561/62

(L.F. u. C.Rechn.): 2 Gulden den Schützen zu Lichtenfels uf ir Ansuchen an den Schießordnung zu steuer geben, inmassen vor (früher) auch geschehen.

1561/62:

(L.F. u, C.Rechn.): Hingeben Holtz aus Gnaden. 1/2 Schock Stangen zu Ständen den Jungen zum Schießen gein Lichtenfels geben, am Simauer Steig (Waldabteilung).

1561/62

(Coburger Stadtrechnung = übermittelt von Hauptlehrer Arneth, Bamberg): Gemein Ausgeben: 4 Gulden ‑ XI Buchsenschützen gein Lichtenfels zu steuer der einlag (ohne Datum aber vor Maria Magdalena 1561‑ (22. 7. 1561). (Die Stadt Coburg ermöglichte somit 11 Büchsenschützen die Teilnahme am Lichtenfelser Schießen und leistete für die Genannten auch die Schießeinlage.)

1575

(L. Forstrechn.): Ausgaben insgemein: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. hab ich den Schützenmeistern und Schießgesellen zu iren Hamelschießen zu Verehrung geben den 7. November 1575.

1576/77

(L. Castenrechn.): Allerlei Ausgaben: 2 Gulden den Schützen von Fürstl. Gnaden wegen wie sie ihr Hauptschießen gehalten zu einer Verehrung geben.

1578/79

(L. Castenrechn.): Allerlei Ausgaben: 3 Gulden 4 Pfund 6 Pfg. den Schützen zu Lichtenfels zu ihrem Hauptschießen zu verehren geben.

1597/98

(L. Castenrechn.): Allerlei Ausgaben. 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. auf Befehl des Herrn Amtmanns, weiln ein Gemeinschießen alhier dabei etliche fremde Schützen gewesen, darum zu schießen zu Verehrung gegeben. 19. August.

1601

(L. Castenrechn.): Ausgaben insgemein: 1 Gulden 1 Pfund 20 Pfg. als ein Reichsthaler von fürstl. Gnaden wegen auf Befehl und Gutachten Herrn Amtmann zu Lichtenfels den jungen Schützen daselbsten, wie sie ihr Hauptschießen gehalten, verehrt 1601.

1601/02

(L. Castenrechn.): Ausgaben insgemein: 1/2 Gulden den verordneten Schützen zu Lichtenfels, welche am Festtag Corporis Christi und derselbe Octaven als die Prozession mit dem Hl. Hochwürdigen Sacrament in der Stadt gehalten uff den Stadtturm etliche Freudenschuß getan zur Verehrung.

1601. 1602 (L. Castenrechn.): Folgt wörtlich der gleiche Eintrag wie für 1601/02. 

1602/03

(L. Castenrechn.): Ausgaben insgemein: 1 Gulden 1 Pfund 20 Pfg. als ein Reichsthaler wegen meines gnäd. Fürsten und Herrn aus Befehl Herrn Amtmanns den jungen Schützen wie sie Hauptschießen gehalten, verehrt Martini 1602.

1604

(Sachsen‑Coburgische Historia, 1700, Band II, S. 232 v. Hoenn). Den 15. Juli 1604 hat Hertzog Johann Casimir in Anwesenheit Bischoff Johann Philipps zu Bamberg, (welcher 150 Pferde mit nach Coburg gebracht) und einige aus Nürnberg und Schweinfurt, ein Vogelschießen angestellt, darzu er viel benachbarte Liebhabere beschreiben, auch zum besten 50 Gulden auff den gantzen Rumpf, 30 Gulden auf den Kopff, 25 auff den rechten und so viel auff den lincken Flügel, und 20 Gulden auff den Schwantz, alles des grösseste Theil gemeinet, gesetzet.

1609

(Stadtarchiv Lichtenfels = Handelbuch, Blatt 82): Bürgermeister und Rat der Stadt Cronach laden am 23. Juni 1609 den Schützenmeister und die gemeinen Schießgesellen zu den am 23. August vormittags auf ihrer gewöhnlichen Schießstatt stattfindenden Gesellenschießen ein.

1609

Nach einer Notiz, welche Gerichtsassessor Fexer in seinen handschriftlichen "Denkwürdigkeiten über Lichtenfels" hinterließ, bewilligte der Rat der Stadt Lichtenfels am 20.7.1609 den Schützen fünf Gulden zur Teilnahme am Gesellenschießen der Stadt Kronach.

1614/15

(L. Castenrechn.): Ausgaben allgemein: 12 Gulden 4 Pfund 12 Pfg. dabei fünf Gulden an Münz von Bischof Johann Philippsen hochseel. Gedechtnis den Schützen und Schießgesellen jährlichen bis uff anderweit ferner Verordnung zu geben bewilligt vermög fürstl Befehls, welcher vor fünf Jahren um geleister Rechnung uff Fürstl. Cammer verbleiben, zahlt am 9. November.

1616

(L. Ratsprot. Buch): Ratsbeschluß vom 23.5.1616. Es wurde eine Schützenordnung gemacht, nach welcher die Bürger alle Sonn‑ und Feiertage schießen müssen.

(Karl, Staffelsteiner Chronik, 1905, S. 100): 1616 machten die Staffelsteiner Schützenmeister an ihren Rat eine Eingabe. Sie trugen vor, daß sie neulich auf eine Einladung in Lichtenfels gewesen waren und dort bei ihren Schießgesellen aus guter Nachbarlichkeit während des Hammelschießens Gastfreundschaft genoßen hätten. Sie wollten zur Wiedervergeltung ein gleiches Ausschießen abhalten. Der Rat bewilligte zwei Hammel.

1617

(Schlund, Chronik von Lichtenfels, 1940): Den 24. August 1617 haben Schützen und Schießgesellen um Intercessionen an Herrn Amtmann suppliciert, damit sie der auferlegten 100 Gulden Strafe wegen abgenommenen Kleinods erlassen worden. (Die Schützen, die damals ihre Schießstätte noch im Gelände des alten Schlosses auf dem Burgberg unterhielten, scheinen über den Rahmen des eigentlichen Schießens hinaus eine volksfestartige Kirchweih, vermutlich das erste Schützen- und Volksfest unbefugt aufgezogen zu haben. Die Strafe wurde scheinbar erlassen.)

1629

(Forstprot. Buch 71/12, S. 645 Staatsarchiv Bamberg): Am 26. Juni 1629 berichten die Schützen und Schießgesellen zu Lichtenfels, ihr Schießhaus sei eingefallen, die Schützen können deshalb bei Regenwetter nicht mehr zu den hergebrachten Übungen kommen. Sie wollten ihr Schießhaus gerne wieder aufbauen, und wollten bei Tag und Nacht auch Leib und Leben, Gut und Blut bereitwillig einsetzen, man möge ihnen deshalb das Bauholz zum Schießhaus zur Verfügung stellen. Darauf gab der Fürst in Bamberg auf Vorschlag des Lichtenfelser Forstmeisters 74 Reiser und 3 Bäume in Carl Dehlers Forstrevier beim Steinern Kreuz und hinterm Freistuhl in Gnaden, das heißt kostenlos ab.

1629/30

Aus der Stadtrechnung des Jahres 1629/30 ist zu ersehen, daß zur Erbauung des neuen Schießhauses die Stadt einen Zuschuß von 50 Gulden leistete.

1630

(L. Castenrechn.): 5 Gulden den Schützen und Schießgesellen zu Lichtenfels alten Gebrauch nach zum Valetschießen zu verehren geben.

1630/31

(L. Castenrechn.): 1 Gulden 1 Pfund 20 Pfg. den Schützen und Schießgesellen alten Herkommens Brauch nach zum Anfang zum Schießen geben den 26. Mai.

1666/67

(L. Castenrechn.): In dem Inventarium, welches der Castenamtsrechnung beigeheftet ist, ist unter Ziffer 11 die Lichtenfelser Schützenordnung aufgeführt. Auch die Castenamtsrechnung von 1670/71 erwähnt in dem Inventar unter Nr. 64 nochmals die Lichtenfelser Schützenordnung.

1709

(Auszug aus den Ergänzungen zur Lichtenfelser Stadtordnung vom 21.11.1709 Z. 6): Wegen jährlicher Aussetzung eines Gewinns, um darum zu schießen, ist es zwar ein löbl. Exertitium für die Gemeine Bürgerschaft, allein solches unserem alldasigen Amtmann, wenn er nicht will, keineswegs aufzubürden, sondern ex civitatis oranie zu bestreiten.

1712/13

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 4 Gulden 6 Pfund 20 Pfg. ist mit Verwilligung Bürgermeister und Rat hiesiger Bürgerschaft zu ihrem dem 16. Mai gehaltenen Freischießen verehrt worden. 6 Pfund 20 Pfg. von einer Renn‑ und Strichscheuben uf gedachtes Schießen zu verfertigen Friedrich Hager bezahlt.

1712/13

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: Zwei Ratsherren, welche als Gäste an dem vom Churfürsten gegebenen Schießen in Bamberg teilnahmen, erhielten von der Stadt 2 Gulden 3 Pfund 10 Pfg. Aufleggeld. Außerdem zwei Gulden Zehrkosten.

1717/18

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 1 Gulden 5 Pfund 1 Pfg. Mstr. Hannß Knörlein, Zimmermann, von dem Ängerlein unter der Schießmauer zu verblankhen zahlt. (Hier ist erstmals von der Schießanlage auf dem Anger die Rede.) 

1723/24

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 6 Pfund 20 Pfg. von der Schießmauer wieder zu verblanckhen ausgeben. 

1726

(L. Pfarrarchiv‑Pfarrinventare): Unter den in der Stadtpfarrkirche aufbewahrten Fahnen wird auch die Jägerfahne erwähnt. Gemeint war damit jedenfalls die Schützenfahne. Da die Fahne in späteren Inventaren nicht mehr angeführt ist, die sie verloren gegangen zu sein.

1737/38

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 39 Gulden 4 Pfund bei dem Bürgerlichen Schießen am 22. Juli an einen Hammel, Wein und Bier von der Stadt für die Herren und Bürger ausgelöst. Specification was bey dem bürgerlichen Schießen am 22. Juli 1737 an Kösten ergangen.

2 Gulden 1 Pfund 3 1/2 Pfg. für den Hämmel, 3 Gulden 17 Pfg. für Zinn und Krug, 5 Pfund 18 Pfg. für 2 schießscheuben,  2 Gulden 6 Pfund 26 Pfg. für Bänder und Confect an Benedict Korn 1 Gulden Herrn Lieutn. Rieß in Discretion in Besorgung der Gewinne und anderer Bemühungen 1 Pfund 20 Pfg. dem Boten von Zinn und anderen von Coburg herüber zu tragen 28 Gulden 4 Pfund 18 1/2 Pfg. für Wein und Bier vor die Herren und ganze Bürgerschaft und 1 Gulden 17 Pfg. für zerbrochenes Geschirr an Krügen ausgelegt.

1740/41

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 2 Pfund 7 Pfg. denen Bürgern, von dem Schirm am Schiff­anger zu fertigen, da ein Freischießen der Bürgerschaft gegeben worden.

1740/41

(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 19 Gulden 3 Pfund 24 1/2 Pfg. ist bei den am 10. August vor­ gewesenen bürgerlichen Freischießen verschiedentlich ausgelegt worden, als 2 Gulden 40 Kreuzer für 2 Krüge, 2 Leuchter und 6 zinnene Löffel, dann 24 Kreuzer für zwei neue Schießscheiben, mehr 1 Gulden 30 Kreuzer für 6 Maaß Wein an die Herren Be­amten, 13 Gulden für Bier an die Bürgerschaft als jeder 2 Maß, und 1 Gulden 47 1/2 Kreuzer ist von denen des Rats an Bier und Brot verzehrt worden.

lichtenfels1700
Alte Lichtenfelser Stadtansicht

Damit enden die Aufzeichnungen über die alte Lichtenfelser Schützenzunft. Sowohl die Ratsprotokollbücher, als auch die Stadtrechnungen von 1750‑1799 gingen, ebenso wie fast das ganze Aktenmaterial aus diesem Zeitabschnitt, leider verloren, wodurch alle Nachforschungen für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zur Erfolglosigkeit verurteilt sind. Aber auch die Lichtenfelser Forst‑ und Castenrechnungen im Staatsarchiv Bamberg, welche bis 1803 fast lückenlos vorliegen und ausgebeutet wurden, erwähnen nach 1670 die Schützenzunft nicht mehr. Durch die Aufstellung regulärer Truppen erübrigte sich wohl mehr und mehr der Einsatz der Schützen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung. Damit erlahmte auch das Interesse der Behörden an der Pflege der Schießübungen. Eine Zeit des Niedergangs trat zwangsläufig ein. Auch der Geist der französischen Revolution mag zersetzend mitgewirkt haben. Dieser Zustand wurde erst überwunden, als 1811 das Schützenwesen auf rein sportlicher Grundlage neu erstand.

Im Jahre 1790 hat die Stadt Lichtenfels gerade mal 1.498 Einwohner zu verzeichnen.